VG München: Ausweisung eines 19-jährigen faktischen Inländers, Überwiegendes Ausweisungsinteresse, Jugendstrafverurteilung zu 2 Jahren und 8 Monaten, Haft, Zahlreiche Gewaltdelikte, Verhängung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots, Ablehnung der Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Fehlen von allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen, Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt, Fassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes bis Ende 2004, Dreijähriger Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis eines Elternteils, Geänderte Fassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ab 2005
Urteil vom 29.02.2024 – M 27 K 23.4151